FAQs
Sortiment & Produkt
Ich würde gerne vor endgültigem Kauf ein Produktmuster erhalten. Ist das möglich?
Ich habe noch Fragen zu einzelnen Produkten. Besteht die Möglichkeit einer telefonischen Beratung?
Ich vermisse bestimmte Produkte in Ihrem Sortiment.
Gutscheine & Rabatte
Ich habe einen Gutschein-, Rabatt- oder Promotion-Code erhalten. Wo und wie kann ich diesen im Shop einlösen?
Kann ich mehrere Gutscheine bzw. Rabatt-Codes kombinieren?
Gewähren Sie weitere Rabatte auf die Preise im Online-Shop?
Versand & Lieferung
Kann die Bestellung an eine Adresse meiner Wahl geliefert werden?
Meine Bestellung ist immer noch nicht zugestellt – wie ist der aktuelle Status?
Oder habe Sie die Zahlart „Vorauskasse per Überweisung“ gewählt – dann warten wir erst den Zahlungseingang ab und können erst im Anschluss versenden.
Sollten Artikel ausnahmsweise aktuell nicht lieferbar sein, informieren wir Sie entweder schriftlich per E-Mail oder rufen Sie an.
Ist eine Zustellung an eine DHL-Packstation möglich?
Ist eine Zustellung auch an Wochenenden möglich?
Ich benötige die Ware ganz dringend – ist eine Express-Zustellung möglich?
Ich möchte meine noch nicht gelieferte Bestellung stornieren – wie gehe ich vor?
Ich möchte Gefahrgut bestellen. Muss ich hierbei etwas beachten?
Die Lieferung von Gefahrgut erfolgt über unseren Versanddienstleister DPD. Dieser schließt den Transport in die unten stehenden Postleitzahlen aus, da für die Inselbelieferung die Verkehrsträger Schiene, Flugzeug oder Fähre genutzt werden.
Für folgende Postleitzahlen ist demnach keine Gefahrgutsendung möglich:
DPD Depot | PLZ | Insel/Orte | Grund des Ausschlusses |
0117 | 18565 | Hiddensee | Fähre |
0124 | 258-46/47/49 | Pellworm | Fähre/Flugzeug |
0124 | 25859 | Hallig Hooge | Fähre/Flugzeug |
0124 | 25863 | Langeneß | Fähre/Flugzeug |
0124 | 25869 | Hallig Oland/Hallig Gröde/Habel | Fähre/Flugzeug |
0124 | 259-29/38/39 | Föhr | Fähre/Flugzeug |
0124 | 25940/46/47/52 | Amrum | Fähre/Flugzeug |
0124 | 012425980, 25992, 25996, 25997, 25999 | Sylt | Schiene/Fähre |
0124 | 25845 | Nordstrandischmoor | Fähre/Flugzeug |
0127 | 26465 | Langeoog | Flugzeug |
0127 | 26474 | Spiekeroog | Flugzeug |
0127 | 26486 | Wangerooge | Flugzeug |
0127 | 26548 | Norderney | Fähre |
0127 | 26571 | Juist | Flugzeug |
0127 | 26579 | Baltrum | Flugzeug |
0127 | 26757 | Borkum | Fähre |
0228 | 27498 | Helgoland | Flugzeug |
0618 | 78263 | Büsingen | Zustellung über Schweiz |
Rechnung & Buchhaltung
Ich habe keine Rechnung erhalten. Wie kann ich meine Rechnung einsehen?
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer im Shop?
Reklamation & Rücksendung
Ist eine Rücksendung bzw. Umtausch von bestellter Ware möglich und wie gehe ich dabei vor?
Artikel sind beschädigt geliefert worden. Was muss ich tun?
Stellen Sie einen Retouren-Aufkleber zur Verfügung?
Rechtliches & Service
Stellen die angebotenen Produkte, die ich im Shop sehe, ein rechtlich bindendes Angebot dar?
Newsletter & Werbung
Was muss ich tun, wenn ich Ihren Newsletter nicht mehr erhalten möchte?
Verpackungsgesetz "Grüner Punkt"
Sind die Verkaufsverpackungen bei einem Dualen System lizenziert?
Was muss ich bezüglich der Lizenzierung von s. g. "Serviceverpackungen" beachten?
Zum 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Wie auch schon nach der bis 2018 gültigen Verpackungsverordnung ist weiterhin der Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen (SVP) verpflichtet, ein Duales System gegen entsprechende Gebühr (Lizenzierung) mit der Rücknahme und Verwertung der Serviceverpackungen zu beauftragen und - je nach Menge - eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Serviceverpackungen zu erstellen.
Serviceverpackungen sind gemäß§3 Verpackungsgesetz "Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen". Erstinverkehrbringer im Sinne der Verpackungsverordnung ist derjenige, der im Geltungsbereich der Verordnung die mit Ware befüllten Verpackungen erstmals an Dritte weitergibt. Als Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen sind hier z.B. Metzger, Bäcker oder Betriebe der Fast-Food-Gastronomie zu nennen.
Sofern Sie nach dem Verpackungsgesetz zur Lizenzierung und - eventuell - Abgabe einer Vollständigkeitserklärung von Serviceverpackungen verpflichtet sind, bieten wir Ihnen in unserem Onlineshop den Service an, diese Verpflichtung - entsprechend § 7.3 Verpackungsgesetz - an uns zu übertragen. Im Rahmen des Bestellvorgangs können Sie hierzu im Warenkorb den Button "SVP aktivieren" betätigen.
Sofern Sie diese Aktivierung vornehmen, werden SVP-Gebühren/Lizenzgebühren für das jeweilige Produkt in der Artikeldarstellung und im Warenkorb unseres Online-Shops angezeigt. In Ihrer Bestellbestätigung und der hierzu entsprechenden Rechnung werden die SVP-Gebühren je Bestellposition ausgewiesen und berechnet.
Alle Informationen rund um das Verpackungsgesetz finden Sie auf der Internet-Seite der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister": www.verpackungsregister.org